Bansin
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Nachdem man Ende des 18. Jahrhunderts die gesundheitsfördernde Wirkung eines Meerbads
erkannte, strömten kurze Zeit später die ersten Urlauber in die neu entstandenen Seebäder. Die Pioniere des Seebädertourismus badeten jedoch
anders als wir das heute tun. Schamhaft und aufwendig ging es zu: Man stieg in einen
hölzernen Badekarren, ließ sich im komplett verschlossenen Karren von Pferden in hüfttiefes Wasser ziehen und stieg
dann über eine kleine Treppe in die Brandung der Ostsee aus. Da die Treppe selbst noch von einer weitausladenden und tiefreichenden Jalousie überspannt war, konnte man im Meer baden, ohne
überhaupt gesehen zu werden. Dann stieg man wieder in den Karren und fuhr zurück an den Strand.
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Badekarren an der Bansiner Promenade
Die Badekarrenkultur konnte jedoch der steigenden Nachfrage nach Badekuren und Badegästen nicht gerecht werden. Bald reichten die Karren, die eigentlich nichts anderes waren als mobile 1-PS-Badeanstalten, bei weitem nicht mehr aus. Man ersetzte sie durch feste Badehäuser, die auf Holzpfählen errichtet wurden und vom Strand bis weit in die Ostsee hinein reichten. In den Umkleidekabinen dieser Badehäuser zog man sich um und stieg dann von der Plattform mittels einer Treppe hinab ins kühle Nass. Für
Sicherheit und Wohlbehagen potentiell ängstlicher Badegäste sorgten im Meer ausgespannte Seile, an denen
sie sich festhalten konnte.
Um der Schamhaftigkeit des damaligen Urlaubers weiterhin einigermaßen Genüge zu tun, wurden die Badehäuser hufeisenförmig
gebaut, wobei die offene Seite zur See hin zeigte. So war man vor neugierigen Blicken vom Strand oder der Promenade aus geschützt, da man zwischen den Badehäuserflügeln im Ostseewasser planschte.
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Außerdem baute man getrennte Badehäuser für Männer und Frauen, die sich auf unterschiedlichen Strandabschnitten weit genug voneinander entfernt befanden. Kurz gesagt: Knallharte Geschlechtertrennung, schlechte Zeiten für männliche Voyeure.
Um auch noch die letzten Schlupflöcher erotischer Neugierde zu
stopfen, wurde 1909 in einer Polizeiverordnung sogar folgendes
erlassen: "Während der Badestunden von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags dürfen am Strande vor den Damenbadeanstalten und zu beiden Seiten derselben bis auf eine Entfernung von 75 Metern, welche Abstände durch Tafeln bezeichnet sind, männliche Personen sich nicht aufhalten." Dieses Verbot soll jedoch häufig missachtet worden sein, wobei viele der Übeltäter mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt wurden.
Eine erste Auflockerung der Geschlechtertrennung erfolgte schließlich durch den Bau von Familienbädern. Die Familienzugehörigkeit musste man jedoch gegenüber der Badedirektion nachweisen, wenn man die Badekarten
erwarb. Die Freibadeerlaubnis wurde schließlich 1923 zuerst in Bansin erteilt. Die Badehäuser wurden nach und nach abgerissen, der Strandkorb konnte nun seinen ungebremsten Siegeszug antreten. |

Strandkörbe am Bansiner Strand
Strenge Vorschriften hinsichtlich der Bademoden galten aber noch bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts. In der Badepolizeiverordnung von 1933 liest man, dass "öffentliches Nacktbaden untersagt ist und Frauen nur öffentlich baden dürfen, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist." Natürlich mussten diese Badeanzüge auch aus dunklem, undurchsichtigem Stoffe sein.
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